Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsübersicht

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
§ 3 Leistungsumfang und Pflichten der Auftragnehmerin
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
§ 6 Eigentumsvorbehalt
§ 7 Liefer- und Leistungszeit
§ 8 Widerrufsbelehrung
§ 9 Haftung
§ 10 Nutzungs- und Urheberrecht
§ 11 Geheimhaltung
§ 12 Sonstiges

§ 1 Geltungsbereich

a) Die nachfolgenden Bedingungen der Auftragnehmerin Kimberly Wehr gelten für alle zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge, insbesondere über den Verkauf und die Lieferung von Waren und für Dienst- und Werkleistungen.

b) Mit der Erteilung des Auftrags oder dem Absenden einer Bestellung erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bedingungen einverstanden.

c) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

d) Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

a) Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass die Auftragnehmerin eine Bestellung per E-Mail annimmt, welche der Auftraggeber zuvor über die Webseite https://kimberlywehr.de abgesendet hat. Telefonische Angebote der Auftragnehmerin sind nicht bindend.

b) Ein Vertrag kommt ebenfalls dadurch zustande, dass die Auftragnehmerin einen Auftrag für eine Dienst- oder Werkleistung schriftlich oder per E-Mail annimmt, welchen der Auftraggeber über die Webseite https://kimberlywehr.de oder per E-Mail erteilt hat. Telefonische Angebote der Auftragnehmerin sind nicht bindend.

c) Die Auftragnehmerin behält sich vor, Bestellungen sowie Aufträge unter Nennung von berechtigten Gründen abzulehnen. In diesen Fällen kommt kein Vertrag zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber zustande.

§ 3 Leistungsumfang und Pflichten der Auftragnehmerin

Der Umfang der von der Auftragnehmerin im Einzelnen geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und diesen Vertragsbedingungen.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber erbringt als wesentliche Vertragspflicht vereinbarte und sonstige Mitwirkungsleistungen, sowie Bereitstellungen in dem erforderlichen Umfang bzw. der benötigten Qualität und zu den vereinbarten Terminen.

b) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach und verzögert sich infolgedessen die Erbringung von Leistungen durch die Auftragnehmerin, so ist diese dafür nicht verantwortlich.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

a) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich oder per E-Mail vereinbart wird, gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung auf der Webseite https://kimberlywehr.de ausgewiesenen Preise.

b) Gemäß der Kleinunternehmerregelung aus § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

c) Der zu zahlende Betrag ist innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung per E-Mail zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Die Zahlungsverpflichtung ist durch Überweisung auf das angegebene Konto der Auftragnehmerin, durch Zahlung via PayPal oder durch Barzahlung zu erfüllen.

d) Der Auftraggeber ist zur Zurückbehaltung befugt, wenn er Gebrauch von seinem Widerrufsrecht macht und eine Bestätigung der solchen seitens der Auftragnehmerin noch aussteht.

e) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

a) Die Auftragnehmerin behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.

b) Verhält sich der Auftraggeber vertragswidrig, insbesondere wenn er seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Auftragnehmers nicht nachkommt, kann die Auftragnehmerin nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Auftraggeber.

§ 7 Liefer- und Leistungszeit

a) Die geltenden Lieferzeiten sind der Webseite https://kimberlywehr.de zu entnehmen. Grundsätzlich hat jedoch jede Bestellung eine Lieferzeit von bis zu sieben Werktagen ab dem Zeitpunkt der Bestellbestätigung, sofern in dieser nichts Gegenteiliges erwähnt ist. Hiervon ausgenommen sind Dienst- und Werkleistungen.

b) Die von der Auftragnehmerin angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn alle dem Auftraggeber obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt worden sind. Liefertermine stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Lieferanten der Auftragnehmerin, es sei denn, die Auftragnehmerin hat die Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.

c) Liefertermine verlängern sich um den Zeitraum, in dem die Auftragnehmerin durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, daran gehindert ist, die Leistungen zu erbringen, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung.

d) Die Auftragnehmerin haftet dem Auftraggeber gegenüber bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, beschränkt auf eine von dieser zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von der Auftragnehmerin zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht.

e) Die Auftragnehmerin haftet nicht für einen Lieferverzug, wenn sie den Auftraggeber zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der vereinbarten Lieferzeit über diesen in Kenntnis gesetzt hat, sodass sich für den Auftraggeber keine direkten Schäden ergeben. Dies findet unter anderem Anwendung, wenn der Auftraggeber ab dem Zeitpunkt der Inkenntnissetzung ausreichend Zeit hat, von dem Vertrag zurückzutreten und einen anderen Dienst- oder Werkleister in Anspruch zu nehmen, ohne dass daraus Schäden für den Auftraggeber entstehen.

f) Eine weitergehende Haftung für einen von dem Auftragnehmer zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weitergehenden Ansprüche und Rechte des Auftraggebers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von der Auftragnehmerin zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.

§ 8 Widerrufsbelehrung

a) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist gilt ab dem Tag, an dem der Auftraggeber oder ein von ihm benannter Dritter die Ware in Besitz genommen hat.

b) Das Widerrufsrecht gilt nach § 312g BGB Widerrufsrecht nicht für Waren sowie Dienst- und Werkleistungen, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Auftraggeber maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind, sofern die Auftragnehmerin zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits mit der Fertigung der Ware oder der Dienstleistung begonnen hat.

c) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber die Auftragnehmerin mittels einer eindeutigen Erklärung schriftlich oder per E-Mail an kontakt@kimberlywehr.de über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

d) Nach Erhalt einer Widerrufserklärung durch den Auftraggeber verpflichtet sich die Auftragnehmerin, bereits getätigte Zahlungen zurückzuerstatten. Hierzu gehören der Kaufpreis exklusive gegebenenfalls gezahlter Lieferkosten.

e) Der Auftraggeber verpflichtet sich im Falle eines Widerrufs dazu, postalische Ware an den Auftraggeber zurückzusenden, sofern diese zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits versendet worden ist. Die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung der Waren trägt der Auftraggeber.

§ 9 Haftung

a) Das Transportrisiko beim Versand der Ware im B2C-Handel, d. h. zwischen Auftragnehmerin und Verbraucher, liegt bei der Auftragnehmerin. Im B2B-Handel, d. h. zwischen Auftragnehmerin und Unternehmen, haftet die Auftragnehmerin nicht für Schäden, die die Ware nach Übergabe an das Transportunternehmen nimmt. Hierzu gehören unter anderem der Untergang und die zufällige Verschlechterung der Ware.

b) Die Auftragnehmerin wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin nimmt Transport- und sonstige Verpackungen nicht zurück. Der Auftraggeber hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

c) Soweit ein von der Auftragnehmerin zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, ist die Auftragnehmerin zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass die Auftragnehmerin aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel der Auftragnehmerin gegenüber innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorangegangenen Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte.

d) Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Auftraggebers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl ­­die Minderung des Kaufpreises verlangen oder, falls keine Einigung erfolgen konnte, den Rücktritt vom Vertrag erklären.

e) Sofern sich die Vertragspartner bei einem Mangel an der Ware, den die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, auf die Lieferung neuer Ware einigen, trägt der Auftraggeber die anfallenden Transportkosten für die Lieferung der beschädigten Ware an die Auftragnehmerin sowie für die Lieferung der neuen Ware selbst.

§ 10 Nutzungs- und Urheberrecht

a) Werke der Auftragnehmerin, die nicht vorgefertigt sind, sowie Auschnitte und Teile solcher sind urheberrechtlich geschützt. Besitzt die Auftragnehmerin das Urheberrecht, muss diese bei einer Vervielfältigung jeglicher Art als Urheberin genannt werden. Eine Vervielfältigung zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken ist zudem nur dann gestattet, wenn die Auftragnehmerin ausdrücklich ihr Einverständnis gegeben hat. Zu den hier genannten Werken gehören unter anderem Illustrationen und Auftragszeichnungen sowie Fotografien, aber auch Bücher, deren Urheberin Kimberly Wehr ist.

b) Beim Kauf einer Illustration, Auftragszeichnung oder eines anderen nicht vorgefertigten Werkes, dessen Urheberin Kimberly Wehr ist, erhält der Auftraggeber zusammen mit dem Produkt einen Vertrag über die Nutzungsrechte, die mit dem Erhalt des Produktes übertragen werden. Der Auftraggeber ist befugt, die in dem Vertrag genannten Werke insofern zu nutzen und zu vervielfältigen, als es sich aus dem Vertrag ergibt. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist unzulässig. Der Vertrag ist auch dann rechtsgültig, wenn er in elektronischer Form übermittelt wurde.

§ 11 Geheimhaltung

a) Die Vertragspartner verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller als vertraulich bezeichneten oder sich aus den Umständen als vertraulich zu behandelnd ergebenden Informationen und Unterlagen des jeweils anderen Vertragspartners, sowie deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Hierzu gehören ebenfalls vertrauliche Informationen wie Adressen und Kontaktinformationen der Vertragspartner.

b) Nicht von der Geheimhaltung umfasst sind Informationen und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.

§ 12 Sonstiges

a) Diese Bestimmungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen.

b) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

c) Ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträgen ist der Firmensitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Das ursprüngliche Vertragsmuster wurde freundlicherweise von horak Rechtsanwälte www.iprecht.de zur Verfügung gestellt und entsprechend angepasst.

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